Co-Piloten
 

 
Aktualisiert: 21.05.2015, 22:43 Uhr by Schatten EMPIRE (50) - URL: game3.stne.net/Manual.aspx?id=139


Du kannst bei allen deinen Schiffe und Raumstationen einen Co-Piloten festlegen, der dann (leicht eingeschränkte) Kontrolle über dein Schiff erhält und es auch in seiner eigenen [Schiffsliste] angezeigt bekommt. Du als eigentlicher Schiffseigner kannst natürlich weiterhin das Schiff ganz normal benutzen.


Übersicht:
  1.   Einschränkungen für den Copiloten


  2.   Voraussetzungen eines Copiloten


  3.   Copilot eintragen und austragen


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1.   Einschränkungen für den Copiloten


Die Anzahl an erhalten und vergeben Co-Slots dürfen 30 Insgesamt nicht überschreiten.

Folgende Aktionen können Co-Piloten nicht mit deinem Schiff durchführen:

  • Seine Crew auf dein Schiff oder deine Schiffscrew auf seine Schiffe/Kolonien beamen!
  • Waffen benutzen: Ein Copilot kann auf absolut gar nichts schießen!
  • Waren auf sein eigenes Ferengi-Warenkonto einzahlen: alle Warentransfers mit deinem Schiff laufen nur über dein Konto!



  • Folgende Aktionen sollten Co-Piloten nicht mit deinem Schiff durchführen:

  • kolonisieren,
  • Raumstationen bauen,
  • Transaktionen mit Warenbörsen,
  • in Sektoren/Orbits einfliegen, in denen sich mit dir befeindete Raumschiffe oder Kolonien befinden.


  • Wenn der Copilot doch in Versuchung gerät, solche Aktionen auszuführen, werden sie dir als Schiffseigner angerechnet und nicht dem Copiloten. Auch erhält der Copilot keinerlei Logbucheinträge von seinen Schiffsaktionen - alle Logs bezüglich des Schiffes gehen nur an den Schiffseigner.

    Für die Aktionen eines Copiloten gelten immer die [diplomatischen Verhältnisse] des Schiffseigners - nicht die des Copiloten! Wenn der Copilot also dein Schiff in einen fremden Orbit einfliegt, bestimmt dein diplomatisches Verhältnis mit dem Koloniebesitzer die mögliche Gegenreaktion, nicht das Verhältnis des Copiloten zum Koloniebesitzer.


    Flottenbildung:

    Du kannst in jeder deiner [Flotten] nur maximal 10 von dir copilotierte Schiffe einbinden!

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    2.   Voraussetzungen eines Copiloten


    Copilot auf deinen Schiffen kann nur ein mit dir verbündeter Siedler werden: entweder gehört er deiner Allianz an oder du hast alle [3 diplomatischen Verträge] mit dem anderen Siedler: Friedensvertrag, Handelsabkommen & Verteidigungsbündnis.


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    3.   Copilot eintragen und austragen


    Um einen mit dir verbündeten Spieler als Copiloten eines oder mehrerer deiner Schiffe einzutragen, benutzt du die [Schiffsliste], in der alle deine Schiffe angezeigt werden. Dazu musst du die Liste ganz unten an ihrem Ende auf "Anzeige: Erweitert" umschalten. Danach erscheint in der Liste ganz rechts eine neue Spalte mit Check-Boxen (Ankreuzfeldern), in der du deine gewünschten Schiffe markieren kannst, für die du einen Copiloten eintragen willst:
    Dann fügst du am Ende der Schiffsliste unter "Copilot" die Spieler-ID des gewünschten Copiloten ein und wählst den Button "Eintragen" - von nun an hat dieser Siedler ebenfalls Kontrolle über deine ihm zugewiesenen Schiffe.

    Der Copliot wird nun in der erweiterten Ansicht der Schiffsliste unter "Sonstiges" wie auch in der Schiffssteuerung eines ihm zugewiesenen Schiffes angezeigt:
    In der gleichen Art kannst du einen Copiloten auch wieder "Austragen". Oder du kannst in der Schiffssteuerung eines Schiffes den jeweiligen "Copilot feuern". Auch der Copilot selber kann in der Schiffssteuerung des Schiffes seinen "Job kündigen".

    Über das Ein- und Austragen eines Copiloten ergeht leider keine Meldung an diesen - das Schiff erscheint oder verschwindet einfach aus seiner Schiffsliste. Sollte er just zu dem Zeitpunkt das Schiff aktiv steuern, wo du ihn austrägst, erhält er natürlich eine Fehlermeldung, weil es "sein" Schiff ja nun nicht mehr gibt.


    Hinweis auf einen BUG:
    Wenn du selber als Copilot in der Schiffssteuerung des jeweiligen Schiffes den "Job kündigst", kommt eine Fehlermeldung, weil anschließend der Zugriff auf die Schiffsseite nicht funktioniert, da du das Schiff ja endgültig abgegeben hast.


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