Für Raumschiffe ist eine der gefürchtesten "Katastrophen" beim Fliegen im Delta-Quadranten die Begegnung mit einer umherschweifenden Schiffsflotte der Vidiianer (NPC = Non-Player Character; Account-ID: 8726 auf DE-1, auf allen anderen Servern: 13).
Die Vidiianer sind eine humanoide Spezies, die von einer sehr aggressiven Seuche (sog. Fresszelle) befallen ist. Deshalb sind viele Vidiianer grauenhaft entstellt, ihr Fleisch zersetzt sich und ihre Körper verändern sich fortwährend, wobei immer wieder neue Transplantationen durchgeführt werden müssen. Die Vidiianer rauben daher Mitglieder fremder Spezies, die als Organspender ausgenommen werden. Sie fliegen in zum Teil sehr großen, mit vielen Torpedos bewaffneten Flotten umher, dringen allerdings niemals in Orbits ein.
Wichtig: Vidiianerschiffe haben gelben Alarm eingeschaltet. Sie werden das Feuer auf dich nur eröffnen, wenn du sie angreifst bzw. du dich mit den Vidiianern im Krieg befindest. Der Angriff auf Vidiianer führt stets zu einem temporären Krieg von 35 Ticks.
Bisher bekannte Daten der Vidiianer-Schiffe:
Bild
Schiffsklasse
Hüllenstärke
Schildstärke
Torpedos
Vidiian Typ A
160
100
keine
Vidiian Typ B
350
230
Plasmatorpedo und Quantentorpedo
Vidiian Typ C
900
250
Plasmatorpedo und Quantentorpedo
Tipps:
Falls man eine kleine Vidiianer-Flotte angreifen oder ausrauben möchte, sollte man ein Schiff oder eine Flotte mit aktivierten Schilden den Angriff oder das Beamen auslösen. Nicht immer haben die Vidiianer-Schiffe ihre Schilde aktiviert, sodass gewisse Ressourcen direkt heruntergebeamt werden können.
Es wird empfehlen, die Vidiianer-Flotte sofort kampfunfähig zu schießen und dann erst etwaige Waren herunterzubeamen, bevor die Schiffe zerstört werden. Nach der Zerstörung können sich auf einigen Wracks weitere Items befinden.
Natürlich werden die Vidiianer mit massivem Torpedo-Einsatz auf Angriffe antworten. Falls dabei ein eigenes Schiff die Schilde herunter geschossen bekommt, wird sofort von den Vidiianerschiffen deine Crew von Bord gebeamt, was das eigene Schiff handlungsunfähig macht